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Die Gemeindordnung ermöglicht, dass in wichtige Angelegenheiten Bürgerinnen und Bürger einer Stadt oder Gemeinde ein Bürgerbegehren in die Wege leiten können. 

Eine Gruppe von Müttern sieht in dem ablehnenden Beschluss des Gemeinderates zur Installation von Raumluftfiltern den Schutz der Kinder in Kitas und Schulen nicht ausreichend berücksichtigt.
Für einen solchen Fall ermöglicht die Gemeindeordnung den Bürgerinnen und Bürgern die direkte Beteiligung an der Willensbildung vor Ort. Dabei gibt es formale Regeln zu beachten, die in der Gruppe diskutiert und berücksichtigt wurden.

Wenn bis zum 30. Oktober die nötige Anzahl von Unterschriften erreicht werden, muss die Gemeinde in einer Wahl (Bürgerentscheid) die Bürgerinnen und Bürger zum Bürgerbegehren befragen

Sind sie dafür, dass Güglingen für die Kitas und Schulen Raumluftfilter anschafft?

 Über 350 Unterschriften benötigen wir, um das Bürgerbegehren zum Erfolg zu machen!

Sie wohnen seit mindestens drei Monaten in Güglingen?

Sie sind mindestens 16 Jahre alt?

Dann sind Sie zur Unterschrift berechtigt.

Sie wohnen seit mindestens drei Monaten in Güglingen?

Sie sind mindestens 16 Jahre alt?

Dann sind Sie zur Unterschrift berechtigt.

Kinder haben auf soziale Kontakte verzichtet, sie haben ihre Großeltern geschützt, sie haben Bildungsnachteile in Kauf nehmen müssen. 

Warum ist ihr Schutz uns so wenig wert?

Corona ist nicht das letzte Virus, das uns angreift. In jedem Winter sind es Grippeviren.

Fangen wir bei einem  Virus, das vor allem die Jüngsten schädigt, wieder von vorne an? 

Ist die Durchseuchung die einzige Möglichkeit, und was ist mit LongCovid?

Als Eltern, die sich für das Bürgerbegehren einsetzen, sagen wir nein.

Wir brauche Ihre Unterstützung und ihre Unterschrift.